WaageHaben Sie eine Abmahnung wegen einer Verletzung von Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten in einer Internet-Tauschbörse erhalten? Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen der Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Abwehr von Zahlungsansprüchen als spezialisierte Ansprechpartner zur Verfügung.

Nach dem Erhalt einer Abmahnung sollten Sie Ruhe bewahren und dem durch die Abmahnkanzlei aufgebauten Druck nicht durch eine vorschnelle direkte Kontaktaufnahme mit dieser nachgeben. Statt unbedachter Äußerungen ist überlegtes Handeln gefragt. In der Regel ist es dringend empfehlenswert, möglichst frühzeitig innerhalb der gesetzten Frist fachkundigen Rat einzuholen. Auf diese Weise lassen sich das Eingehen nicht erforderlicher Verpflichtungen abwenden, Zahlungen verringern oder vermeiden sowie das Prozesskostenrisiko und das Risiko, ungewollt in einen Prozess verwickelt zu werden, weitgehend minimieren.

Als spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Bereich Filesharing-Abmahnungen beantworten wir gerne Ihre Fragen, erläutern Ihnen ausführlich die tatsächliche und rechtliche Situation, besprechen die Reaktionsmöglichkeiten samt der sich ergebenden Chancen und Risiken und legen mit Ihnen zusammen die individuell auf Ihre Situation zugeschnittene Vorgehensweise fest. Unsere Beratung bieten wir Ihnen in unseren Räumlichkeiten oder bundesweit per Telefon an. Selbstverständlich fertigen wir gegebenenfalls auch eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie an und führen im Rahmen einer Vertretung sämtlichen Schriftverkehr mit der abmahnenden Kanzlei.

Zu einem günstigen Pauschalpreis werden wir auch für Sie tätig. Für eine unverbindliche Anfrage rufen Sie uns unter der Telefonnummer 07251 322 36 67 an. Gerne können Sie auch per Telefax, E-Mail, Online-Anfrage oder Post Kontakt mit uns aufnehmen.

Fragen und Antworten zum Thema Filesharing-Abmahnungen

U + C Rechtsanwälte mahnen den Film "Ronal der Barbar" für MFA + Filmdistribution e. K. ab

MFA + Filmdistribution e. K. lässt den Film "Ronal der Barbar" über die U + C Rechtsanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung abmahnen. Im Abmahnschreiben fordern die U + C Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Weiter soll ein Betrag in Höhe von € 650 gezahlt werden.

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