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Im Fotorecht und im Bildrecht beraten und vertreten wir Sie bei Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Erwerb und der Verwertung von Fotos und Bildern sowie dem Verhältnis zwischen Fotografen bzw. Künstlern und Verwertern. Häufig anzutreffende Fragen betreffen insbesondere das Fotografieren von Personen und Sachen. Bei Personenaufnahmen ist unter anderem das Recht am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, bei Sachaufnahmen das Hausrecht und das Sacheigentum sowie der Urheberrechtsschutz von Bauwerken zu berücksichtigen. Eventuelle Eingriffe in letzteren können durch die Panoramafreiheit gerechtfertigt sein, welche aufgrund der lang anhaltenden Medienberichterstattung im Sommer 2010 zum Thema "Google Street View" besondere Bekanntheit erlangte. Von grundsätzlicher Bedeutung sind im Foto- und Bildrecht Fragen der Urheberschaft und der dem Urheber originär zustehenden Verwertungsrechte. Neben deren Verletzung sind in letzter Zeit vermehrt Verstöße gegen Urheberpersönlichkeitsrechte anzutreffen. Diese liegen beispielsweise bei einer fehlenden oder falschen Benennung des Urhebers bei Veröffentlichung eines Fotos vor. Rechtsverletzungen führen vorrangig zu Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüchen. Vor dem Hintergrund der steigenden Digitalisierung im Alltag nehmen Fragen rund um die Einräumung von Nutzungsrechten und die jeweilige Vergütung in der anwaltlichen Praxis eine immer wichtigere Rolle ein. Die Vertretung beim Vorwurf von Verletzungshandlungen runden unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Foto- und Bildrechts ab. |
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Das Landgericht Berlin hat der Produktionsfirma der TV-Serie „Frauentausch" unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, eine bereits ausgestrahlte Folge dieser Serie selbst oder durch Dritte erneut zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Geklagt hatte eine Frau, die mit ihrer Familie an der Produktion mitgewirkt hatte und sich durch die Art der Darstellung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah.




